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LSG Niedersachsen-Bremen, 30.03.2012 - L 8 SO 31/12 B ER |
Zitiervorschläge
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 30.03.2012 - L 8 SO 31/12 B ER (https://dejure.org/2012,124744)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 30. März 2012 - L 8 SO 31/12 B ER (https://dejure.org/2012,124744)
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
Verfahrensgang
- SG Osnabrück, 22.12.2011 - S 5 SO 212/11
- LSG Niedersachsen-Bremen, 30.03.2012 - L 8 SO 31/12 B ER
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 11.12.2003 - 5 C 84.02
Schonvermögen, bereite Mittel aus Grabpflegevertrag als -; bereite Mittel aus …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.03.2012 - L 8 SO 31/12
Insoweit hat bereits das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt, dass dem Wunsch des Menschen, für die Zeit nach seinem Tod durch eine angemessene Bestattung und Grabpflege vorzusorgen, Rechnung zu tragen ist und die Mittel, die sie für eine angemessene Bestattung und eine angemessene Grabpflege zurückgelegt haben, als Schonvermögen iS der Härtefallregelungen der seinerzeit geltenden inhaltsgleichen Vorschrift des § 88 Abs. 3 S 1 BSHG anzusehen sind (Urteil vom 11. Dezember 2003 5 C 84.02 , Juris Rn 22). - LSG Niedersachsen-Bremen, 10.02.2009 - L 8 SO 120/08
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.03.2012 - L 8 SO 31/12
Denn vorläufiger Rechtsschutz ist in der Regel lediglich zur Abwehr einer drohenden Notlage, also im Regelfall für zukünftige Leistungen, erforderlich, weil durch den vorläufigen Rechtsschutz eine konkrete finanzielle Notlage behoben werden soll, was grundsätzlich nur für die Zukunft geschehen kann (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, ständige Rechtsprechung, zum Beispiel Beschluss vom 10. Februar 2009 L 8 SO 120/08 ER ).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 18.07.2019 - L 8 SO 360/17 Der Senat hat ebenfalls bereits entschieden, dass es für die Prüfung eines Härtefalles auf die Gesamtumstände im Wege einer Einzelfallbetrachtung ankommt (Urteil vom 24.4.2014 - L 8 SO 269/10 - und Beschluss vom 2.2.06 - L 8 SO 135/05 ER - veröffentlicht in Sozialgerichtsbarkeit.de) und es nicht entscheidend sei, ob leistungsfähige Erben vorhanden seien, die in der Lage wären, die Bestattungskosten zu tragen (Beschluss vom 30.3.2012 - L 8 SO 31/12 B ER -).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 18.07.2019 - L 8 SO 121/16 Der Senat hat ebenfalls bereits entschieden, dass es für die Prüfung eines Härtefalles auf die Gesamtumstände im Wege einer Einzelfallbetrachtung ankommt (Urteil vom 24.4.2014 - L 8 SO 269/10 - und Beschluss vom 2.2.06 - L 8 SO 135/05 ER - veröffentlicht in Sozialgerichtsbarkeit.de) und es nicht entscheidend sei, ob leistungsfähige Erben vorhanden seien, die in der Lage wären, die Bestattungskosten zu tragen (Beschluss vom 30.3.2012 - L 8 SO 31/12 B ER -).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 18.07.2019 - L 8 SO 259/16 Der Senat hat ebenfalls bereits entschieden, dass es für die Prüfung eines Härtefalles auf die Gesamtumstände im Wege einer Einzelfallbetrachtung ankommt (Senatsurteil vom 24. April 2014 - L 8 SO 269/10 - und Beschluss vom 2.2.2006 - L 8 SO 135/05 ER - veröffentlicht in www.sozialgerichtsbarkeit.de) und es nicht entscheidend ist, ob leistungsfähige Erben vorhanden sind, die in der Lage wären, die Bestattungskosten zu tragen (Senatsbeschluss vom 30.3.2012 - L 8 SO 31/12 B ER -).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 18.07.2019 - L 8 SO 125/18 Der Senat hat ebenfalls bereits entschieden, dass es für die Prüfung eines Härtefalles auf die Gesamtumstände im Wege einer Einzelfallbetrachtung ankommt (Senatsurteil vom 24.4.2014 - L 8 SO 269/10 - und Beschluss vom 2.2.2006 - L 8 SO 135/05 ER - veröffentlicht in www.sozialgerichtsbarkeit.de) und es nicht entscheidend ist, ob leistungsfähige (spätere) Erben vorhanden sind, die in der Lage wären, die Bestattungskosten zu tragen (Beschluss vom 30.3.2012 - L 8 SO 31/12 B ER -).